Häufige Fragen

Die aktuellen Urlaubzeiten / Öffnungszeiten finden sie hier:
Öffnungszeiten
Unsere Praxis verfügt sowohl über einen behindertengerechten Parkplatz sowie einen Aufzug in den ersten Stock und eine behindertengerechte Toilette. Sollte es beim Öffnen der Eingangstüren zu Schwierigkeiten kommen, helfen wir Ihnen gern.
Hinter der Praxis befindet sich ein großer Parkplatz, bei dem 9 Parkplätze u.a. für Patienten unserer Praxis reserviert sind. Die Zufahrt finden Sie über die Straße am Graben. Auch ein Parkplatz für Menschen mit Gehbehinderung ist vorhanden.
Die Daten der Versichertenkarte werden elektronisch erfasst und dienen als Nachweis des Versichertenverhältnisses. Ohne die Karte ist daher eine Behandlung nicht möglich - Notfälle ausgenommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Versichertenkarte zu Beginn einer Behandlung und danach jeweils wieder zu Anfang eines Quartals in der Praxis vorlegen. Bei Hausbesuchen werden die Daten über ein mobiles Gerät eingelesen.
Unsere Praxis ist für die ganze Familie da, wir führen auch Jugendschutzuntersuchungen durch, allerdings nicht die Untersuchungen U1-U9.
Wir führen Hausbesuche durch, wenn Ihnen der Besuch der Praxis nicht möglich ist. Diese müssen aber vorab geplant werden, wir bitten Sie daher, uns so früh wie möglich zu kontaktieren.
Lange Wartezeiten bei Fachärzten sind für uns und unsere Patienten oft ein großes Problem. Leider haben wir keine Einfluss auf die Terminkontingente von fachärztlichen Kollegen. Auch ist es uns aus personellen Gründen nicht möglich, lange in deren Telefonwarteschleifen zu hängen. Einige Krankenkasse und insbesondere die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung sind bei der Terminvermittlung behilflich. Die Terminservicestelle als auch der Bereitschaftsdienst sind rund um die Uhr über die einheitliche Rufnummer 116 117 erreichbar.
Besuchen Sie Fachärzte ohne Überweisung, bekommen wir keinen Bericht! Ohne Facharztberichte können wir die vom Facharzt begonnene Behandlung nicht fortführen. Auch entstehen Ihnen evtl. Nachteile bei Anfragen von Versicherungen, Versorgungsämtern, Sozialgerichten, Rentenversicherungen etc. Antragen für ReHa-Behandlungen, Schwerbehindertenausweise oder ähnliches werden häufiger abgelehnt, wenn wir keine Facharztberichte mitschicken können. Achten Sie also darauf, immer eine Überweisung von uns mitzubringen und bestehen Sie in Ihrem eigenen Interesse auf einen Bericht an Ihren Hausarzt.
Selbstverständlich bekommen Sie ihre verordneten Medikamente auch ohne „Aut-idem-Kreuz“. Ihre Krankenkasse hat mit besonders zuverlässigen Herstellern sogenannte Rabattverträge abgeschlossen, die der Apotheker bedienen muss. Es kann also sein, dass Sie ihr Präparat von einem anderen als dem verordneten Hersteller bekommen. Dies hat aber in der Regel keinen Einfluss auf Ihre Therapie. Für Sie liegt der Vorteil darin, dass rabattierte Präparate für Sie in der Regel zuzahlungsfrei sind! Bei Präparaten, die eine regelmäßige Kontrolle des Medikamentenspeigels im Blut erfordern, wie z.B. Schilddrüsenpräparate, wird Ihnen die Apotheke genau das Medikament aushändigen, dass wir Ihnen verschrieben haben, auch ohne Kreuz. Das Aut-idem-Kreuz darf nur verwendet werden, wenn eine nachgewiesene Unverträglichkeit bezüglich eines Präparates besteht.
Gern helfen wir mit einem Rezept einer kleinen Packung fachfremder Medikamente aus, falls Ihr Facharzt nicht erreichbar ist. Eine Dauerverordnung teurer, fachfremder Medikamente ist nicht möglich, da wir weder die Haftung für uns fachfremde Medikamente übernehmen können noch das nötige Medikamentenbudget dafür zur Verfügung haben. Zudem müssen wir bei jedem Medikament erst prüfen, ob wir es überhaupt verordnen dürfen. So gibt es Medikamente, die zwar verschreibungspflichtig, aber nicht erstattungsfähig sind. Sollten wir bei uns fachfremden Medikamenten gegen die vielfältigen und unübersichtlichen Vorschriften der Arzneimittelrichtlinien verstoßen, so fordert die Krankenkasse rigoros die Kosten des Präparates bei uns ein („Regress“). Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir Sie zur Dauerverordnung an die entsprechenden Facharztpraxen verweisen müssen, auch wenn dies für Sie umständlich erscheint.
Zu unseren Praxisöffnungszeiten wird oft auf allen Leitungen gleichzeitig telefoniert, zusätzlich sind die Praxismitarbeiterinnen natürlich mit der Versorgung der anwesenden Patienten beschäftigt. Es kann daher leider mal zu längeren Wartezeiten kommen. Bitte helfen Sie mit, indem Sie sich in Telefonaten kurz fassen oder Wiederholungsrezepte online bestellen.
In der Regel sind unsere Wartezeiten kurz. Aus diesem Grund sind wir eine Terminpraxis. Wir sind dabei in Ihrem eigenen Interesse auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Bitte melden Sie Besuche vorher an und nutzen Sie unsere vielfältigen Möglichkeiten der Rezeptbestellung. Auch ist es unbedingt erforderlich, nicht wahrgenommene Termine rechtzeitig vorher abzusagen. Wir behalten uns vor, nicht abgesagte und nicht wahrgenommene Termine in Rechnung zu stellen. Notfälle sind etwas, was in einer Hausarztpraxis häufiger mal vorkommt und unweigerlich zu Zeitverzögerungen führt. Wir bitten hierbei um Verständnis und versichern Ihnen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Sie trotzdem schnellstmöglich und umfassend zu betreuen. Im Zweifelsfall ziehen wir qualitativ hochwertige Arbeit einem durchgetakteten Ablauf vor.
Unser Laborfahrer kommt meistens gegen 11 Uhr, vorher müssen also alle Blutentnahmen beendet sein. Grundsätzlich müssen die Inhalte einer Labor Untersuchung VORAB in einem ärztlichen Termin besprochen worden sein. Auch Blutentnahmen führen wir lediglich nach vorheriger Terminabsprache durch. Wir Ärzte unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot, dürfen also Laborwerte nur nach medizinischer Notwendigkeit durchführen. Wenn Sie darüber hinaus weitere Laborwerte wünschen, besteht die Möglichkeit diese als Selbstzahlerleistung anzufordern. Bitte teilen Sie uns dies im Interesse eines reibungslosen Ablaufes ebenfalls rechtzeitig vorher mit.
Wir sind grundsätzlich eine Terminpraxis, daher bitten wir auch bei akuten Erkrankungen um kurze Kontaktaufnahme oder online-Terminvereinbarungen. Dies soll lange Wartezeiten verhindern und Sie gleichzeitig vor einem überfüllten Wartezimmer und damit möglichen Infektionsquellen schützen. Wenn eine Behandlung kurzfristig nötig ist, finden wir immer eine Lösung, selbst wenn bereits alle Termine vergeben sind.
Wir bieten Ihnen vielfältige und bequeme Möglichkeiten der Rezeptbestellung. Am einfachsten ist das online-Formular auf unserer Webseite. Alternativ können Sie uns auch eine Email schicken oder uns eine Nachricht auf dem Rezeptanrufbeantworter hinterlassen. Bestellte Rezepte können am Folgetag ab 10 Uhr abgeholt werden. Wenn Sie bei uns an Sie adressierte und vorfrankierte Umschläge hinterlegen und uns dies bei Bestellung mitteilen, können wir Rezepte auch gern postalisch an Sie versenden. Wir nehmen keine Rezeptbestellungen am Empfang entgegen, da das zu unnötigen Verzögerungen im Praxisablauf führt.
Mit dem E-Rezept können Sie papierlos über eine App Rezepte erhalten. Dies erspart Ihnen z.B. bei einem Wiederholungsrezept in die Praxis zu kommen. Sie bekommen nach Bestellung das E-Rezept elektronisch zugestellt und können es in Ihrer Apotheke einlösen. Bitte beachten Sie, dass derzeit noch nicht alle Apotheken angebunden sind. Eine Liste der Apotheken, die schon verfügbar sind, finden sie in der App.
Weitere Informationen finden Sie hier
Ja, wenn sie sich wieder in der Lage fühlen, dürfen Sie trotz Krankschreibung arbeiten. Sie müssen dabei bedenken, dass dadurch die Krankschreibung erlischt. Sollten Sie dann wider Erwarten am Folgetag merken, dass es Ihnen doch nicht so gut geht, müssten Sie eine neue Krankschreibung einholen, auch wenn die andere noch nicht abgelaufen ist.
In Fällen, wo es für den Arzt nachvollziehbar ist, dass der Patient vorher schon arbeitsunfähig war, ist eine rückwirkende Krankschreibung für maximal 3 Tage möglich.
Generell dürfen weder Rezepte noch Überweisungen rückdatiert werden. Daher kontaktieren Sie uns spätestens am selben Tag, damit wir diese ausstellen können, dies gilt insbesondere auch für Facharzttermine am Quartalsanfang. Auch sollte uns der Grund für die Überweisung bekannt und nach Möglichkeit vorher mit uns abgesprochen sein.
Das Rezept ist genau 28 Tage nach Ausstellung gültig. Sollten Sie ein Rezept aus einem vergangenen Quartal nicht eingelöst haben und es jetzt verfallen sein, kann es sein, dass wir Ihnen bei Unterschreiten bestimmter Zeiten (Stichwort: Quartalbedarf), nur eine Kopie auf Privatrezept ausstellen dürfen, da das Rezept bei der Krankenkasse abgerechnet ist und bestimmte Verordnungsmengen nicht überschritten werden dürfen. Betäubungsmittelrezepte sind nach Ausstellung nur 7 Tage gültig, da hier besonders strenge Vorschriften gelten.
Eine Überweisung ist vom Ausstellungsdatum bis zum Ende eines Quartals gültig. Quartale enden immer alle 3 Monate, also Ende März, Ende Juni, Ende September und zum Jahresende.
Grundsätzlich benötigen Sie einen Besprechungstermin, um eventuell weiter notwendige Maßnahmen in die Wege leiten zu können. Nach Absprache sind jedoch auch telefonische Befundbesprechungen möglich.
Umfangreiche Informationen zur Grippeschutzimpfung finden Sie hier
Umfangreiche Informationen zur Coronaimpfung finden Sie hier